Über diese Leistung
Pflegebedürftige, die zu Hause ausschließlich durch Angehörige oder andere private Personen gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen.
Dieser Besuch dient dazu, die Pflegequalität sicherzustellen, Angehörige zu entlasten und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Die Glücklich zu Haus GmbH führt diese Beratungen kostenfrei und kompetent durch – direkt im häuslichen Umfeld. Unsere examinierten Pflegefachkräfte stehen Ihnen dabei nicht nur beratend zur Seite, sondern nehmen sich auch Zeit für Ihre individuellen Fragen, Sorgen und Bedürfnisse.
Was wir bieten

Turnus der Beratungsbesuche

Was Sie erwarten können

Unser Ziel ist es, pflegende Angehörige zu stärken und Pflegebedürftigen Sicherheit im Alltag zu geben. Der Beratungsbesuch ist keine Kontrolle – er ist eine Chance, Ihre Pflegesituation zu stabilisieren und bestmöglich zu gestalten.
Wir beraten auf Augenhöhe, mit Respekt, Fachwissen und Herz.
Wir reagieren schnell, arbeiten sauber und erklären Ihnen auf Wunsch jeden Schritt. Unser Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit im eigenen Zuhause nicht nur durch Pflege, sondern auch durch praktische Unterstützung zu stärken. So schaffen wir ein sicheres, komfortables und funktionierendes Wohnumfeld – Tag für Tag.
