Über diese Leistung
Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch ihre Angehörigen, die oft einen Großteil der Betreuung im Alltag übernehmen. Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI wurden geschaffen, um sowohl pflegebedürftigen Menschen als auch pflegenden Angehörigen gezielte Unterstützung im Alltag zu bieten.
Diese Leistungen beinhalten sowohl aktivierende als auch betreuende Maßnahmen, die das Wohlbefinden fördern, Einsamkeit verhindern und die Alltagskompetenz erhalten. Zugleich ermöglichen sie es pflegenden Angehörigen, notwendige Auszeiten zu nehmen oder organisatorische Dinge zu erledigen, während ihre Liebsten in guten Händen sind.
Unser Team von Glücklich zu Haus GmbH bietet diese Leistungen mit viel Empathie, Zeit und persönlichem Engagement an – individuell angepasst an die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kund:innen.
Was wir bieten

Was Sie erwarten können

Die Entlastungsleistungen nach §45b bieten weit mehr als nur Hilfe – sie schaffen Lebensqualität. Unsere Mitarbeiter:innen nehmen sich Zeit für die Menschen, hören zu, fördern individuelle Interessen und geben emotionale Sicherheit. Gleichzeitig stärken sie das Familiensystem, indem sie Angehörigen wertvolle Freiräume verschaffen.
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Betreuungsplan, der auf den Alltag abgestimmt ist – damit Pflege nicht zur Belastung wird, sondern mit Würde, Struktur und Menschlichkeit gelebt werden kann.
